Fachanwalt für Arbeitsrecht
seit 2010.
Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag: Ich prüfe Ihren Fall und vertrete Sie persönlich – bis zum Bundesarbeitsgericht.
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Wobei ich Ihnen helfe.
Ich berate und prozessiere ausschließlich in meinen Schwerpunkten.
Kündigung & Abmahnung
- Ungerechtfertigte Kündigung abwehren
- Abfindung durchsetzen
Gehalt, Urlaub & Arbeitszeit
- Ausstehende Lohn- und Gehaltszahlungen
- Ausstehende Sonderzahlungen und Boni
Aufhebungsvertrag & Abfindung
- Aufhebungsverträge prüfen und verhandeln
- Abfindungshöhe optimieren
Mobbing, Zeugnis & Sonstiges
- Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz
- Arbeitszeugnis anfechten und verbessern
Vertretung vor allen Arbeitsgerichten, inkl. BAG
Anliegen schildernÜber 30 Jahre Arbeitsrecht.Seit 1999 in eigener Kanzlei.
Ich bin seit 1999 als selbständiger Rechtsanwalt in Siegburg tätig. Davor: Studium der Rechtswissenschaften in Bonn, Referendariat am OLG Koblenz, einige Jahre als angestellter Anwalt — dann der Schritt in die Selbständigkeit.
Was mich antreibt: Mandanten so zu vertreten, wie ich es selbst als Mandant erwarten würde. Kein Schönreden, keine falschen Versprechen — aber eine klare Einschätzung und persönliches Engagement.
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsberater Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg
- Schwerpunkt Immobilienrecht
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
Was Mandanten sagen.
4,2Alle Bewertungen auf GoogleIch kann Herr Grunwald uneingeschränkt weiterempfehlen. Von Anfang an habe ich mich bestens beraten und vertreten gefühlt. Die Kommunikation war stets klar, transparent und zuverlässig. Mein Anliegen wurde sehr sorgfältig geprüft, realistisch eingeschätzt und engagiert verfolgt. Dank der professionellen Unterstützung konnte mein Fall erfolgreich abgeschlossen werden.
In zwei besonders belastenden Fällen stand er mir mit großem Engagement, hoher fachlicher Kompetenz und menschlichem Einfühlungsvermögen zur Seite. Dank seiner klaren und konsequenten Arbeit konnten beide Verfahren zu meinen Gunsten abgeschlossen werden. Herr Grunwald verbindet juristische Präzision mit echter Gesprächsbereitschaft.
Rechtsanwalt Benno Grunwald hat mich äußerst kompetent, engagiert und zuverlässig vertreten. Seine klare Kommunikation, Vorgehensweise und hervorragende Fachkenntnis haben zu einem sehr positiven Ergebnis geführt. Ich fühlte mich jederzeit bestens beraten und unterstützt. Uneingeschränkte Empfehlung.
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Erstkontakt
Ein paar kurze Fragen beantworten oder anrufen. Ich melde mich persönlich zurück.
Sachverhalt
Im persönlichen Gespräch verschaffe ich mir ein vollständiges Bild der Lage.
Einschätzung
Sie erhalten eine klare Einschätzung der Erfolgsaussichten — bevor wir ein Mandat begründen.
Vertretung
Ich vertrete Sie persönlich vor dem Arbeitsgericht — konsequent und ohne Umwege.
Häufig gestellte Fragen
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Anliegen schildern02241 / 96986-0Gegen eine Kündigung können Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Holen Sie deshalb umgehend anwaltlichen Rat ein.
Im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes ist eine Kündigung nur wirksam, wenn sie personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt gerechtfertigt ist und bestimmte formale Anforderungen eingehalten wurden. Fehlt ein solcher Grund oder wurden die formalen Anforderungen nicht beachtet, bestehen gute Chancen, das Kündigungsschutzverfahren zu gewinnen. Wichtig: Wird die Klagefrist von drei Wochen versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
Das Gesetz sieht eine Abfindung – abgesehen von einer besonderen Konstellation – grundsätzlich nicht vor. Viele glauben fälschlich, es gäbe automatisch einen Anspruch. In der Praxis wird eine Abfindung aber häufig im Kündigungsschutzverfahren, in einem Aufhebungsvertrag oder über einen Sozialplan ausgehandelt.
Für die Höhe einer Abfindung gibt es bestimmte Spielregeln und Richtwerte, an denen sich die Beteiligten orientieren. Was in Ihrem Fall realistisch ist, hängt von vielen Umständen ab – das bespreche ich mit Ihnen persönlich.
Ein Aufhebungsvertrag ist sehr gefährlich, weil er in der Regel zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führt. Unterschreiben Sie deshalb nichts, bevor der Vertrag anwaltlich geprüft ist – insbesondere Abfindung, Ausgleichsklauseln und Arbeitszeugnis.
Gegen eine unberechtigte oder unverhältnismäßige Abmahnung sollten Sie vorgehen – den Weg dazu zeige ich Ihnen. Eine Abmahnung bereitet häufig eine Kündigung vor. Nehmen Sie sie deshalb nicht einfach hin.
Sie haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das wohlwollend formuliert ist und der Wahrheit entspricht. Viele Zeugnisformulierungen klingen positiv, haben aber eine versteckte Bedeutung. Ich prüfe Ihr Zeugnis und setze, wenn nötig, eine Berichtigung durch.
Mobbing und Belästigung müssen Sie nicht hinnehmen. Halten Sie Vorfälle möglichst mit Datum und Zeugen fest und holen Sie sich früh Unterstützung.
Eine besondere Form von Mobbing ist das sogenannte Straining (vom englischen „to strain“): Der Arbeitgeber entzieht Mitarbeitenden schrittweise ihre Aufgaben und zwingt sie zur Untätigkeit – Anwesenheitspflicht ohne Arbeit, also „Kaltstellen“. Ziel ist oft, sie zur Kündigung zu drängen. Das trifft häufig Mitarbeitende in höheren Positionen.
Wer arbeitsunfähig erkrankt, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, in der Regel für bis zu sechs Wochen. Zahlt Ihr Arbeitgeber trotzdem nicht, lässt sich der Lohn durchsetzen. Ich prüfe Ihren Anspruch und fordere das Geld für Sie ein.
Ihr Arbeitgeber darf Ihnen Weisungen erteilen, aber nur im Rahmen Ihres Arbeitsvertrags. Unberechtigte Weisungen müssen Sie nicht in jedem Fall befolgen. Verweigern Sie die Arbeit aber nicht vorschnell, sonst riskieren Sie eine Abmahnung. Lassen Sie vorher prüfen, ob die Weisung zulässig ist.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Ein Anspruch kann sich aber aus Ihrem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus regelmäßigen Zahlungen in den Vorjahren ergeben. Ich prüfe, ob Ihnen Weihnachtsgeld zusteht.
Fahren Sie nicht einfach ohne genehmigten Urlaub – das kann eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung nach sich ziehen. Ihr Arbeitgeber darf Urlaub aber nicht ohne Weiteres ablehnen. Lassen Sie die Ablehnung schnell prüfen; in dringenden Fällen lässt sich Urlaub auch gerichtlich durchsetzen.
Typische Fallen sind zum Beispiel pauschale Überstundenregelungen, kurze Ausschlussfristen, Wettbewerbsverbote oder Rückzahlungsklauseln. Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen, bevor Sie unterschreiben – danach lässt sich oft nichts mehr ändern.
Die Antworten geben einen ersten Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Wir sehen uns
am Friedensplatz.
Sie finden mich am Friedensplatz 2, mitten in Siegburg. Gleich neben der Kanzlei steht noch ein Stück der alten Stadtmauer.
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